Auch nach über einem Jahr gibt es Filialbanken mit kümmerlichen Brotsamen für ihre Kunden: karge Verzinsung und strenge Rückzugsbedingungen auf Sparkonten. Was ist, wenn die Hausbank einen guten Zins verweigert? Vergleichen und wechseln. Worauf zu achten ist und wie es geht: Sparkonto saldieren und Rückzugsbedingungen beachten.
Wer genauer hinschaut, findet durchaus anständige Banken mit belebenden Zinsangeboten. Schauen, vergleichen und wechseln geht online und ist in wenigen Schritten gemacht. Auf digitalmedia.ch gibt es praktische Tipps kompakt zusammengetragen.
Ratgeber: Zins-Angebote
Statt Google-Suche sind die guten Zinsangebote und ohne Umwege direkt auf digitalmedia.ch einsehbar:
Neue Zinsprodukte wie auch Änderungen werden laufend eingepflegt. Auch die Angebots- und Rückzugsbedingungen sind im Artikel gelistet.
Nicht nur auf den Zins achten
Es gibt Angebote für Neukunden, die zeitlich befristet sind. Weiter gilt es auf die Rückzugsbedingungen zu achten. So können Produkte mit hohem Zins mit einer leicht höheren eingeschränkten Verfügbarkeit verknüpft sein.
Angebote mit Extrazinsen sind zwar an Bedingungen geknüpft. Dennoch sind Zinsbonus-Produkte gegenüber traditionellen Angeboten deutlich attraktiver.
Gelder verteilen und unterschiedliche Laufzeiten wählen
Wer schon bisher über ein anwachsendes Sparguthaben verfügt, kann von Extrazinsen bei einer Neueröffnung maximal profitieren. Auch wäre jetzt der Zeitpunkt, eine zu hohe Liquidität 1 auf Privat-/Salärkonten abzubauen und auf Sparkonten zu verteilen.
1 Risiko-/Liquiditätsrücklage von drei Lohnzahlungen belassen.
Sparkonten sind in der Regel gebührenfrei. Daher kann es durchaus zweckmässig sein, das bisherige Konto mit einer reduzierten Summe zu belassen.
- Gelder aus Sicherheitsüberlegungen auf mehrere Banken verteilen (Einlagensicherung bis zu einem Maximalbetrag von 100’000 Franken).
- Mit einer Verteilung wird zudem die Liquidität breiter gestreut. Banken haben unterschiedliche Rückzugsbedingungen.
Treue lohnt sich oft nicht. Die beste Strategie: Regelmässig vergleichen und wechseln.
Vorgehen: Betragskündigung einreichen
Ob das Sparkonto gänzlich saldieren oder einen Teilbetrag auf ein neues Sparkonto überweisen: In der Regel handelt es sich um höhere Beträge, die mit Rückzugsbedingungen verknüpft sind.
Textklauseln wirken abschreckend, sind es jedoch nicht bei genauer Betrachtung. Auf digitalmedia.ch gibt es zu einn vielbeachtete Information zu den Rückzugsbedingungen Schweizer Banken.
Wer die überschaubaren Mechanismen kennt, hat genügend Spielraum im Umgang mit Rückzugslimiten und kann dennoch «sorgenfrei» von den Zinsen profitieren.
Natürlich sind höhere Sofortbezüge ohne Berücksichtigung von Rückzugslimiten möglich. Die Bank erhebt auf den limitenüberschreitenden Betrag eine Rückzugsprämie zwischen 1 und 2 Prozent (je nach Bank).
Wie lauten die Rückzugsbedingungen bei Postfinance, Kantonalbanken?
Wer zu viel Geld auf einmal abhebt, bezahlt auf den limitenüberschreitenden Betrag eine Kommission. Um den Bankwechsel kommissionsfrei auszuführen, muss die Bedingungen kennen, bestehend aus: Betragslimite und Kündigungsfrist.
Im E-Banking sind die Bedingungen oft nicht leicht einsehbar. Auskunft gibt die Produktwebsite der jeweiligen Bank. Beispielsweise:
Rückzugsbedingungen Postfinance
Abhebungen von 100’000 Franken je Kalenderjahr sind kündigungsfrei. Für höhere Beträge gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Rückzugsprämie beträgt 1 Prozent.
Weitere Bedingung: Postfinance erlaubt 10 Rückzüge pro Kunde und Kalenderjahr. Darüber wird eine Zusatzgebühr von 10 Franken je Rückzug erhoben.
ZKB Sparkonto Rückzugslimite
Rückzüge bis 10’000 Franken pro Kalendermonat sind jederzeit gebühren- und kündigungsfrei möglich. Für höhere Beträge ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vorausgesetzt.
Besonderheit ZKB: Die Rückzugsprämie wird nicht publiziert und ist auch nicht im E-Banking einsehbar. Denn die Gebühr ist nicht nur vom limitenüberschreitenden Betrag abhängig, es wird auch der Kontosaldo berücksichtigt. Ein Bezug von 20’000 Franken kostet ungefähr 20 Franken (CHF 10’000 über der Limite).
Kündigungsfrist Sparkonto Luzerner Kantonalbank
30’000 Franken pro Kalendermonat sind frei verfügbar. Darüber gilt eine Kündigungsfrist von 31 Tagen. Die Rückzugsprämie beträgt 2 Prozent.
Die LUKB zeigt Grosszügigkeit nicht nur in den Rückzugsbedingungen, auch die Verzinsung ist im schweizweiten Vergleich top.
Wie die beiden Beispiele zeigen, können Rückzugsbedingungen je Bankinstitut sehr unterschiedlich ausfallen. Postfinance wie auch die Luzerner Kantonalbank haben leicht einschränkende Rückzugsbedingungen. Während die Zürcher Kantonalbank gegenüber ihren Kunden äusserst restriktiv handelt und das zu einer Verzinsung zum Davon laufen.
Wie eine Betragskündigung mitteilen?
Für darüberliegende Beträge verlangen Banken die Eingabe einer schriftlichen Kündigung – das lässt sich jedoch einfach einrichten. Es genügt der Bank den Auftrag mittels E-Banking mitzuteilen:
Auftrag Betragskündigung (Muster)
Betragskündigung 60’000 Franken per Datum (Kündigungsfrist 31 Tage) auf Konto 999.999-99.
Es gibt Banken mit der Möglichkeit, die Kündigung direkt im E-Banking zu erfassen. Eine Mitteilung entfällt und die Betragskündigung ist unmittelbar danach sichtbar.
Der gekündigte Betrag ist innert einer Frist zu beziehen. Bleibt der Kündigungsbetrag ungenutzt oder es verbleibt ein Restbetrag, erlischt die Betragskündigung. Weiter gibt es Banken, die erlauben nur eine bestimmte Anzahl an kostenlosen Betragskündigungen.
Vorgehen: Sparkonto gänzlich aufheben
Bei einer Sparkonto-Saldierung sind im ersten Schritt die Rückzugsbedingungen zu beachten.
Ist mit der Saldierung zugleich eine Betragsfrist einzuhalten, lassen sich die kündigungsfreien Beträge laufend zur neuen Bank transferieren 2. Beispiel Zürcher Kantonalbank, Sparkonto-Guthaben von 80’000 Franken.
- Saldierungsauftrag unter Einhaltung der Kündiungsfrist von 6 Monaten
- Jeden Kalendermonat 10’000 Franken abziehen
- Bei der Ausführung der Saldierung ist dann noch ein Restsaldo von 20’000 Franken verbleibend
2 Direktüberweisungen ab Sparkonto an Drittbank können gebührenpflichtig sein. Daher nach Möglichkeit Übertrag Sparkonto an Privatkonto tätigen und erst dann an die Drittbank.
Wie ist die Sparkonto-Saldierung mitzuteilen?
Auch hier genügt in der Regel eine Mitteilung an die Bank mittels E-Bankign-Nachricht.
Eine Kontosaldierung kann gebührenpflichtig sein. Zudem verlangen Banken bei Restsaldoüberweisung an eine Drittbank eine Zusatzgebühr. Eine mögliche Umgehung wäre: Eingabe Betragskündigung und die Gelder selbständig durchführen. Es ist lediglich ein Restsaldo für die Gebühr der Kontosaldierung zu belassen.
Fragen zum Fachartikel «Sparkonto saldieren und Rückzugslimite beachten»
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