Der Einzahlungsschein hält sich hartnäckig. Noch heute werden von Privatpersonen jährlich um die 290 Millionen Kontozahlungen im E- und Mobilebanking getätigt. Bei dem hohen Volumen sind Fehlübeweisungen insofern wohl verbreitet: Zahlung an falsches Bankkonto.
Eine Rückabwicklung von Fehlüberweisungen dürfte womöglich im Idealfall problemlos erfolgen. Die Schweizerische Bankenombudsstelle ist hingegen abermals mit negativ verlaufenden Fällen konfrontiert – genaue Zahlen sind nicht bekannt. Klärend steht im Fokus: wer tätigte die schädigende Handlung, Bank (Zurechnungsmangel) oder Kunde (Sorgfaltspflicht)? Banken-AGB sehen oft Risikoausschluss vor.
Zahlung an falsches Bankkonto: Wie hole ich mein Geld vom unbekannten Empfänger zurück? Der Artikel gibt Auskunft: Vorbeugend, um solche Fälle zu vermeiden aber auch für den Eintretensfall.
Inhalt
- Bankzahlung nicht angekommen – Mangelquelle Bank oder Kunde?
- Vorsicht bei reinen IBAN-Zahlungen – die Empfängerbank prüft die Richtigkeit nur eingeschränkt
- Verantwortlichkeiten der Bank bei Fehlüberweisungen – auf ZV-AGB achten
- Falsche ¨Überweisung – die Hausbank arbeiten lassen
- Negativer Bescheid? – direkt bei der Empfängerbank intervenieren
- Strafanzeige bei erfolgloser Anfrage – die Polizei (hilft)
- Schuldner anschreiben, Betreibung einleiten – der letzte Gang
- Checkliste zur Vorsorge von Fehlüberweisungen – vorbeugen ist besser als heilen
- Guter Text braucht Zeit – unterstütze digitalmedia.ch
Bankzahlung nicht angekommen?
Zahlung an falsches Bankkonto bleibt lang oft unerkannt. Erst bei Nachfragen des Gläubigers mit einer Mahnung bekommt der Schuldner Kenntis der (vermeintlichen) Fehlüberweisung.
Auslegeordnung machen
Rechnungen werden zunehmend mit E-Mails verschickt. Stammt die angebliche Rechnung beziehungsweise Mahnung wirklich von einem legitimen Absender? Erster Schritt ist also die Prüfung in Sachen gefälschte Rechnung.
Im Anschluss ist das Schuldverhältnis zu verifizieren: Ist die Forderung unbestritten?
Mangelquelle Bank oder Kunde?
Ist die Mahnung berechtigt und angeblich ausstehend, Vergleich Originalrechnung mit der getätigten Bankzahlung; im E-Banking gibt es zu den erfassten Angaben genaue Aufzeichnungen. Von Interesse sind:
- IBAN-Nummer der Empfängerbank beziehungsweise des Empfängers (Gläubiger)
- Referenznummer bei ESR
Mit dem obigen Abgleich lässt sich die Mangelquelle erheben – schädigende Handlung:
- Bank: Richtige IBAN des Gläubigers erfasst, Geldbetrag wird durch die Bank irrtümlich einer Drittperson gutgeschrieben.
- Kunde: Tippfehler IBAN/Referenznummer (gültige Anweisung, Geld landet auf einem falschen Konto)
Sollte die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt haben (irrtümliche Gutschrift an Drittperson), so dürfte der Fall im Interesse der Bank zügig abgewickelt werden.
Anders sieht es hingegen aus bei einem Tippfehler/Zahlendreher, verursacht durch den Kunden selbst. Der Laie denkt nun: Stimmt die Kontonummer nicht mit den Empfängerangaben überein, wird ja die Zahlung spätestens bei der Empfängerbank blockiert. Ein Trugschluss.
Vorsicht bei reinen IBAN-Zahlungen
Auch wenn die Angaben im Scan übereinstimmen (Rechnung/E-Banking), könnte es sich bei der Rechnung um einen Betrugsversuch handeln.
Denn mit Einführung IBAN schreibt die Empfängerbank Zahlungseingänge gut, ohne dass ein Abgleich der zusätzlich übermittelten Angaben mit dem Namen und der Adresse des Kontoinhabers erfolgt.
«Die auftraggebende Bank verlangt ergänzende Pflichtangaben zum Zahlungsempfänger, was die Empfängerbank hingegen nur bedingt interessiert.»
Verantwortlichkeiten der Bank bei Fehlüberweisungen
Bei einem Tippfehler besteht daher dennoch eine mögliche Chance, das Geld unschwer zurückzuerhalten. Denn in den Banken-AGB steht geschrieben wie:
Ausführende Bank
- Nicht Ausführen der Zahlung, wenn der Kunde sich selber schädigen könnte.
- Die Bank ist berechtigt, irrtümlich verbuchte Aufträge rückgängig zu machen.
Empfänger-Bank
- Zahlungseingänge, bei denen Angaben fehlen, falsch oder unklar sind oder ein Abgleich mit bei der Bank vorhandenen Daten Widersprüche ergibt, können von der Bank zurückgewiesen werden.
Risiken QR-Rechnungen
QR-Rechnungen mit einem Swiss QR-Code und Schweizer Kreuz wähnen den Rechnungs-Empfänger in mutmasslicher Sicherheit.
Es genügt nicht, die Rechnung mit dem Bankenscan abzugleichen. Denn der Fake-Rechnungssteller klaut sich eine formelle Identität und erstellt einen echten Swiss QR-Code mit allen erfoderlichen Angaben.
Schwachstelle im System: Die Empfänger-Bank prüft die Gutschrift nicht, ober der Geldempfänger für die Zahlung berechtigt ist.
QR Rechnungen und möglichen Risiken – Schein mit dem Schweizer Kreuz
Was tun wenn man Geld auf ein falsches Konto überwiesen hat?
Liegt ein Irrtum der Bank vor, dürfte eine Kontaktaufnahme mit der Hausbank ausreichend sein: Details der Zahlung (Aufzeichnung) bereithalten.
Bei einem Betrug (gefälschte Rechnung): Kontaktaufnahme mit der zahlungsausführenden Bank und polizeiliche Anzeige erstatten, selbst bei kleinen Beträgen.
Wird der Betrag hingegen aufgrund einer irrtümlich erfassten IBAN nicht an das gewünschte Konto, sondern einem unbekannten Empfänger einer Drittbank gutschrieben, gilt das Nachfolgende zu beachten.
Kontaktaufnahme mit der Hausbank
Schilderung des Falls gegenüber der eigenen Bank mit ausführlicher Dokumentation. Gegebenenfalls behandelt nun die Bank den Auftrag als konstenpflichtiges Nachforschungsbegehren.
Unabhängig von den Kosten hat die ausführende Bank hat eine Verpflichtung (siehe Banken-AGB), die Interessen ihrer Kunden zu wahren, indem sie Schritte unternimmt, den fehlgeleiteten Betrag wieder erhältlich zu machen.
Inter-Bank-Zahlung
Die Hausbank kontaktiert die Empfängerbank mit der Bitte, den Betrag zurückzuvergüten. Die Empfängerbank wiederum versucht nun bei ihrem Kunden das Einverständnis für die Rückbelastung einzuholen. Denn ist der Betrag auf dem Konto des unbekannten Empfängers einmal verbucht, darf die Bank die Gutschrift grundsätzlich nicht ohne sein Einverständnis stornieren.
In-House-Zahlung
Verbleibt das Geld im Haus, so ist die Vorgehensweise identisch (Einverständnis zur Stornierung). Nur der Kontakt mit einer Drittbank hingegen entfällt.
Twint Geld senden & anfordern
Mit Twin Geld in Echtzeit von Smartphone zu Smartphone senden. Vielfach sind im Internet Berichte nachzulesen über Geldüberweisungen, die beim Empfänger nicht ankommen.
Twint-Überweisungen landen scheinbar im Nirvana – am Schluss bleibt nur der Gang zur Polizei
Negativer Bescheid oder träge Reaktion der Empfängerbank
Eine Nachforschungsbegehren führt nicht absolut zur Folge einer Rückvergütung, wenn beispielsweise der Empfänger auf Anfragen zur Rückbuchung nicht reagiert.
Die Hausbank stellt das Begehren ein. Dennoch gibt es weitere Handlungsfelder, um an das Geld zu kommen.
Der Geld-Empfänger bleibt unbekannt, da die Banken den Namen des Empfängers nicht offenlegen. Der Name der Empfängerbank hingegen könnte sich ausmachen lassen: Hausbank anfragen oder die Variante Google: Im Internet gibt es IBAN-Tools zur Ermittlung des Bankinstituts.
Direkt bei der Empfängerbank intervenieren
Die Empfängerbank ist gehalten, der Aufforderung der ausführenden Bank nachzugehen. Ist die Empfängerbank gegenüber der Hausbank nicht kooperativ, selbst den Kontakt zur Bank des unbekannten Empfängers aufnehmen.
Die Situation ist gegenüber der Empfängerbank gut dokumentiert zu schildern inklusive Fristansetzung und Hinweis, dass nach Ablauf der Frist eine Strafanzeige gegen Unbekannt erfolgt.
Mit dem Hinweis, juristische Schritte einzuleiten, betonen Sie die Ernsthaftigkeit – auch gegenüber dem unbekannten Empfänger. Banken meiden juristische Klärungen bevorzugt, statt später Untersuchungsbehörden hinzunehmen.
Strafanzeige bei erfolgloser Anfrage
Verweigert der unbekannte Empfänger die Zustimmung, muss der Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden.
Der Geldempfänger ist unbekannt. Um die Identität aufzudecken, ist die Person bei der Polizei anzuzeigen. Mittels «Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft» wird eine Personenfahndung herbeigeführt.
Die Untersuchungsbehörde gelangt nun an die Bank. Jetzt muss die Empfänger-Bank unweigerlich aktiv reagieren. Der unbekannte Empfänger wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handle. In dieser Phase ist die Chance durchaus hoch, dass der Geschädigte wieder an sein Geld gelangt.
Bleibt die unbekannte Person weiterhin unnachgiebig, wird die Identität des Schuldners gegenüber der Polizei/dem Geschädigten bekannt gegeben.
Möglich ist auch, dass die Bank an einer gütlichen Regelung interessiert ist – und bereit den Verlust mitzutragen beziehungsweise auszugleichen (je nach Fall).
Schuldner anschreiben, Betreibung einleiten
Die Rückgabe ist nun auf dem Rechtsweg nach SchKG zu verlangen. Die Identität ist bekannt. Die Person ist mit einer Rechnung anzuschreiben inklusive einer eindeutigen Fristansetzung zur Bezahlung der Schuld (ermöglicht Betreibung ohne Mahnung).
Beleibt die Zahlung aus, ist beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners ein Betreibungsbegehren einzureichen.
Ein möglicher Rechtsvorschlag muss im Anerkennungsverfahren (Art. 79 SchKG) versucht zu beseitigt werden.
Checkliste zur Vorsorge von Fehlüberweisungen
Es kann im Maximalen viel Ressourcen beanspruchen, bis der Geschädigte wieder an sein Geld gelangt. Vorbeugen ist daher günstiger als heilen.
Das Begleichen von Rechnungen und Ausständen geschieht mit wenigen Klicks. Unachtsamkeit und ein Klick zu schnell. Das wissen auch Cyberkriminelle: E-Mail-Versand von täuschend echt aussehende Rechnungen. Aktuell im Besonderen bei QR-Rechnungen mit einem Swiss QR-Code und Schweizer Kreuz – hier wähnen sich Empfänger in mutmasslicher Sicherheit.
Die Hinweismeldung der Banken, die gescannten Daten mit der Rechnung abzugleichen, greift zu kurz.
- Phishing-Mail–Vorsorge (Link: Stadtpolizei Zürich)
- Generelle Wachsamkeit und Vorsicht walten lassen (PC, Notebook, Smartphone)
- Materielle Prüfung: Ist die Rechnung legitim? Gilt auch für Forderungen von «vertrauten» Rechnungsstellern.
- Formelle Prüfung: Plausibilisieren der IBAN. Manuelle Abklärungen mit dem Zahlungsempfänger wie Websites, telefonisch.
E-Bill nutzen
Um manuelle Zahlungen gering zu halten – und somit auch Risiken zu minimieren: Umstellung auf eBill. Statt Versand per E-Mail oder Post, werden Rechnungen sicher im E-Banking/Mobile Banking bereitgestellt.
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- Ratgeber: Warum Banküberweisungen in der Schweiz dauern – eine Fachrecherche von digitalmedia.ch
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