In den digitalen Medien ist das Thema «Abofalle statt Schnäppchen» ein Dauerbrenner. Gut so, man kann es nicht oft genug sagen: Vorsicht vor dem «Schnäppchen». Besonders im Online-Handel ist die Gefahr gegenwärtig.
Alles andere als ein Schnäppchen
Alles andere als ein Schnäppchen. Was ist damit gemeint? Im Nachhinein ist man immer schlauer:
- der (Aktions-)Preis lockt, die Verführung ist stärker als der gewünschte Nutzen, oder das Zeug hätte ich gar nicht gebraucht
- die Folgekosten belasten
- mangelnder Konsumentenschutz, lange Vertragsbindung
Der Online-Handel nutzt für ihr Business das Verhalten der menschlichen Schwäche. Unternehmen denken ökonomisch, verständlich. Aktionen und Rabatte sind nicht kostenlos, daher muss der tiefere Preis irgendwie kompensiert werden. Nämlich, lange Vertragsbindungen generieren Gebühren als Dauereinnahmequelle. Die Abofalle hat zugeschnappt.
Glücklicherweise gibt es viele lobenswerte Unternehmen, die ihre Kunden und Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Gut so.
Die Abofalle hat zugeschappt
Der Online-Handel blüht; Goldrausch wie dazumal im Wilden Westen. Die Rabatte und Spezialangebote sind inflationär feststellbar. Warum das so ist, erkläre ich Ihnen.

Nur bei Online-Bestellung
Die verlockenden Angebote gelten auffallend oft nur bei einem Online-Abschluss. Argumentiert wird mit Kosteneinsparungen dank automatisierten und digitalen Prozessen. Meint man.
Das Motiv der Online-Anbieter liegt verborgen im Vertragsrecht: Die Schweizer Gesetzgebung kennt im Online-Handel kein Widerrufsrecht.
Besonders stossend ist ein lockendes Angebot mit Folgekosten, also Abschluss von Telco-Abonnements. Wer zu schell zusagt ohne die AGB zu lesen, gerät unweigerlich in die (gewollte) Abofalle.
Widerrufsrecht Online-Handel Schweiz
«Das Internet ist für uns alle Neuland», sagte die deutsche Kanzlerin Angela Merkel. Doch was der Konsumentenschutz im Online-Handel angeht, ist die EU schon längst in der Gegenwart. Die Schweizer Gesetzgebung ist im Niemandsland.
Widerrufsrecht im Online-Handel Schweiz, so stets – Teil-Auszug, Quelle: kmu.admin.ch
«In der Schweiz besteht das Widerrufsrecht nur, wenn der Verkäufer es aus eigenem Antrieb gewährt. In diesem Fall muss der Webshop seine Bedingungen explizit nennen.
Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Anders als die Schweiz sieht die Europäische Union ein Widerrufsrecht ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen vor.»
Sie lesen richtig, im Schweizer Online-Handel gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Diese gesetztes Lücke machen sich viele Schlaumeier zu Nutzen. Wie soll ich mich nun verhalten? Lesen Sie weiter.
Besserstellung Telefonverkauf
Mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2016 kennt die Schweiz für den Telefonverkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Davon explizit ausgeschlossen ist der Online-Handel.
Revision des Widerrufsrechts
Parlamentarische Initiative 06.441
Ursprünglich war angedacht, der Online-Handel in der überarbeiteten Gesetzgebung aufzunehmen. Der Bundesrat hat die Besserstellung der Konsumenten begrüsst, analog dem EU-Recht. Die bürgerliche Mehrheit sperrte sich dagegen. Folglich wurde die Besserstellung der Konsumenten in Online-Handel gekippt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht bei Käufen bis 100 Franken, Versicherungsverträgen oder wenn der Kunde ausdrücklich Vertragsverhandlungen gewünscht hat.
Zusammenhang Widerrufsrecht Telefonverkauf und Online-Handel
In der Folge haben manche Online-Anbieter freiwillig ihre AGB angepasst. Besteht ein freiwilliges Widerrufsrecht, so muss dies in den AGB festgeschrieben sein, nämlich:
- Bestehen des Widerrufsrechts
- Rücktrittsfristen
- Modalitäten des Widerrufsrechts
Kein Kauf ohne Internet-Rabatt und ohne Widerrufsrecht
Gibt es Unklarheiten zu den AGB – fehlende Kennzeichnungspflicht oder kein Widerrufsrecht. Rufen Sie den Kundendienst an: vom Online-Preis profitieren inklusive Widerrufsrecht.
Erkundigen Sie sich telefonisch nach den Angeboten und weisen Sie auf den Online-Rabatt hin. Lassen Sie sich nun ein Angebot machen. Macht Ihnen der Mitarbeitende ein Angebot, so haben Sie nun ein Widerrufsrecht.
«Der Mitarbeitende am Telefon muss Sie beim Angebot auf das Widerrufsrecht hinweisen.»
Ich mache es persönlich immer so. Nur in wenigen Ausnahmefällen gibt es keinen Online-Rabatt.
Und sollten Sie mal einen Online-Vertrag abgeschlossen haben, so suchen Sie mit der Telco-Firma das persönliche Gespräch. Mit netten Worten gibt es löbliche Ausnahmen.
AGB
Erkundigen Sie sich immer nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie werden überrascht sein, wie oft die Bedingungen zu Ihren Ungunsten sind.

Solche und ähnliche Bedingungen sind stossend und nicht partnerschaftlich.
Preisvergleichsportale
« Das Portal Xy oder Xz hat mir das Produkt empfohlen», bekomme ich oft zu hören. Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Auch da gilt, ein Kauf zu überdenken und die AGB genau anzuschauen.
Doch wie erkenne ich ein seriöses Preisvergleichsportal? Eine nicht einfach zu beantwortende Frage. Erfahrung einerseits, anderseits schauen Sie sich das Portal genau an, steht da unter anderem: «das unabhängige Vergleichsportal» und im Kleingedruckten wie «erhalten beim Abschluss eine Provision», lassen Sie die Finger davon.
Fazit
- Im Online-Handel kennt die Schweiz kein Widerrufsrecht.
- Haben Sie Bedenken, online ein Produkt zu bestellen, insbesondere beim Abschluss eines Abonnements, rufen Sie den Kundendienst an und lassen Sie sich ein Angebot machen.
- Lesen Sie die AGB aufmerksam durch, insbesondere zum Widerrufs- und Rückgaberecht.
- Suchen Sie zum Unternehmen im Internet mit Google nach Kundenerfahrungen.
Was haben Sie für Erfahrungen gemacht, was sind Ihre Tipps und Tricks? Lassen Sie die Leser teilhaben an Ihren wertvollen, praktischen Erfahrungen.
Schreibe einen Kommentar